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Quo vadis EU-Preisverordnung Update 2019

13. März 2020/0 Kommentare/in Regulatorik /von Dominique Wilckens

Im Rahmen regelmäßiger durch Gravning organisierte Expertenrunden zwischen Banken am Hamburger Platz werden aktuelle bankspezifische Themen diskutiert. Bisher in dieser Runde behandelte Themen waren unter anderem TARGET2 und PSD II.

Das diesmalige Treffen stand unter dem Motto „Auswirkungen der neuen EU-Preisverordnung“.

Bei der EU-Preisverordnung handelt es sich um eine Überarbeitung der bereits seit 2009 geltenden EU-PVO zu grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro innerhalb des EWR. Die Verordnung wurde, mit in Kraft treten zum 18. April 2019, unmittelbares Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Ziele sind die gleiche Bepreisung von Zahlungsdiensten in Euro und EU-Landeswährungen für Institute in Nicht-Euro-Ländern und die Erweiterung der Informations- und Transparenzanforderungen bei Währungsumrechnungen.

Als ersten Teilaspekt haben wir mit den Banken die Änderungen im Bereich der Überweisungen in Länder aus dem EWR diskutiert. Die Anforderung bei den Überweisungen ist die Anzeige der anfallenden Gebühren für den Kunden. Hier war der einhellige Tenor, dass eine umfassende Compliance mit den Vorgaben der EU-Preisverordnung sehr aufwändig ist und man derzeit alternative Optionen erwägt, um den Kunden auf die anfallenden Kosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis hinzuweisen. Ein Vorgehen wie zum Beispiel das von Transferwise, bei dem vor der Freigabe einer Überweisung in Fremdwährung sowohl die Gebühren als auch der zur Verrechnung hinzugezogene Fremdwährungskurs sowie der auf dem Empfängerkonto eintreffende Betrag bekanntgegeben werden, ist unseres Erachtens bis auf Weiteres nicht zu erwarten.

Der zweite Aspekt, der in der Runde diskutiert wurde, bezog sich auf die Gebühren für eine Karten-Transaktion am ATM/GAA oder am POS in einem EWR Land. Konkret bedeutet dies, dass ein Kunde einer deutschen Bank beispielsweise in Schweden am Geldautomaten Kronen zieht und die Umrechnung in die Heimatwährung Euro erst im Rahmen der Abrechnung mit der Kreditkarte vorgenommen wird.

Hierbei ist festzuhalten, dass die Banken von ihrem Dienstleister, z.B. fiserv (ehemals DataCard), mit dem von MasterCard oder VISA gelieferten Umrechnungskurs belastet werden, der Karteninhaber jedoch von fiserv mit dem EZB-Referenzkurs belastet wird (siehe Grafik).

Abrechnungsmodalitäten bei Kartenzahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum

Daraus stellt sich für die Banken die Frage, wie groß die Abweichungen zwischen den beiden Kursen sind und daraus abgeleitet mit welchen Gewinnen bzw. Verlusten sie rechnen müssten. Auf Basis dieser Erkenntnisse könnten die Kreditinstitute den in der EU-Preisverordnung definierten „Aufschlag“ auf den EZB-Referenzkurs als neue Form des Entgeltes für Währungsumrechnungen beim Einsatz von Zahlkarten an POS und ATM/GAA in EU-/ EWR-Ländern mit Landeswährungen außer Euro wie folgt festlegen:

Modell 1: keine Erhebung eines Aufschlags auf den EZB-Referenzkurs für Verfügungen im EWR Raum
Modell 2: Erhebung eines prozentualen Aufschlags auf den verfügten Betrag
Modell 3: Erhebung eines prozentualen Aufschlags auf den verfügten Betrag in Abhängigkeit von der Währung (diese Option ist allerdings bisher z.B. von fiserv noch nicht vorgesehen und entfällt damit b.a.w. als Option für herausgebende Institute)

Um dieses Thema näher zu beleuchten haben wir für einige aus unserer Sicht wichtige Währungen aus dem EWR analysiert, inwieweit die Kurse von MasterCard und VISA in den letzten vier Monaten von den von der EZB bereitgestellten Referenzkursen abgewichen sind. Als Währungen haben wir das Britische Pfund (GBP), den Schweizer Franken (CHF), die Dänische Krone (DKK) sowie die Schwedische Krone (SEK) herangezogen.

Nach Analyse der Abweichungen ist festzustellen, dass die Kurse der Kreditkartenunternehmen, im Mittel des betrachteten Zeitraums, bei allen betrachteten Währungen die Banken schlechter stellen. Die nachfolgende Grafik zeigt anhand der Schwedischen Krone die prozentualen Abweichungen der VISA und MasterCard Kurse zu dem der EZB. Hieraus ergibt sich im Mittel eine Abweichung von 0,2% bzw. 0,26% zu Lasten der Banken.

prozentualen Abweichungen VISA und MasterCard Kurse zur EZB

Konkret ergäbe dies bei einem Transaktionsvolumen von z.B. 5,3 Mio SEK (Gegenwert ca. 500.000 EURO) eine Belastung für die Bank von 1.000 bis 1.300 EURO.

Vor diesem Hintergrund sollten die Banken individuell ermitteln, wie hoch die jeweiligen Verfügungen in den einzelnen Währungen im EWR sind und bewerten, ob zur Reduzierung der Verluste, entsprechende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Schlagworte: EU-Preisverordnung, Europäische Zentral Bank, Kartenzahlung, Mastercard, Referenzkurse, Visa
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