Bald wird es so weit sein und die Verpflichtung zur Einführung von Instant Payments (IP) wird Realität.
Was bedeutet dies nun konkret für Banken?
Neben den ca. 160 deutschen Instituten (Gruppe 1), die bislang noch keine Instant Payments anbieten, besteht auch bei den Banken (Gruppe 2), die bereits Instant Payments empfangen können, Handlungsbedarf in der Art, künftig ihren Kunden auch das Instant-Zahlen zu ermöglichen. Und selbst die Institute, die bereits Instant Payments sowohl passiv als auch aktiv anbieten (Gruppe 3), müssen die Vorgaben der IP-Verpflichtung analysieren und zusätzliche noch in (heißer) Diskussion befindliche Vorgaben, wie z.B. das Pricing und den IBAN/Namensabgleich umsetzen.
Es sind, mit Abstufungen, alle Banken von der IP-Verpflichtung betroffen!
Die Vorgaben der Instant Payments Verpflichtung sollen innerhalb eines Zeitraums von 12 bis 24 Monaten umgesetzt werden. Für Banken der Gruppen 2 und 3 sollte dies grundsätzlich darstellbar sein. Für die Banken der Gruppe 1 wird es eine deutlich größere Herausforderung werden. Was aber für alle Banken losgelöst von der Gruppenzuordnung gilt, ist, dass die IP-Verpflichtung, die bereits in vielen Häusern bestehende Ressourcen-Konkurrenz weiter vergrößert: Hausintern konkurriert IP mit anderen (ZV) Projekten um Key Ressourcen und Budgets und extern werden Banken bei der IP-Umsetzung um die knappen Zeit- und Personalressourcen bei ihren ZV-Providern bzw. Software-Lieferanten sowie in vielen Fällen auch um (die richtigen) Berater konkurrieren.
Vor diesem Hintergrund sollten insbesondere Banken der Gruppen 1 und 2 nicht warten, bis der Trilog zur verpflichtenden Einführung von Instant Payments abgeschlossen ist. Für diese Banken besteht konkreter Handlungsbedarf. Es liegen bereits jetzt vor der konkreten Veröffentlichung der IP-Verpflichtung ausreichend Informationen vor (Instant Payments sind ja nichts grundlegend Neues …), um sich mit der Herausforderung der Einführung von Instant Payments zu beschäftigen, die Umsetzungsprojekte vorzubereiten und eine fristgerechte Umsetzung sicherzustellen.
Finden Sie heraus, was die Verpflichtung für Ihr Haus prozessual, technisch und organisatorisch bedeutet und wie Sie dieser Herausforderung begegnen können. Mit unserem „Instant Payments Quick Check“ können wir Sie schnell in die Lage versetzen, die wesentlichen Handlungsfelder Ihres Hauses für eine erfolgreiche Einführung von Instant Payments zu identifizieren und zu priorisieren.
Wir bieten Ihnen:
- Detaillierte Betrachtung spezifischer Herausforderungen aufgrund fundierter Erfahrungen aus Umsetzungsprojekten von Instant Payments sowie bereits laufender Quick Checks.
- Valide Umsetzungsempfehlung für Instant Payments auf Basis umfangreicher Branchen- & Marktkenntnisse sowie aus Instant Payment Einführungsprojekten bei verschiedenen Banken.
- Entscheidung über die Auswahl eines geeigneten ZV-Providers bzw. Systems (bestehend oder neu) für die Einführung von Instant Payments.
- Fundierte Umsetzungsplanung zur Implementierung von Instant Payments nach dem Quick Check möglich.
Der Gravning „Instant Payments Quick Check“ kann hier das Bindeglied zwischen den regulatorischen Anforderungen der EU-Kommission und einem erfolgreichen Instant Payments Einführungsprojekt in Ihrem Haus sein.

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