Instant Payments

> Die verpflichtende Einführung von Instant Payments

Banken und Zahlungsdienstleister befinden sich in einem dynamischen Umfeld, welches durch neue Technologien, Wettbewerber und regulatorische Anforderungen geprägt ist. Dennoch liefert eine regulatorische Neuerung derzeit besonders viel Diskussionsstoff: die verpflichtende Einführung von Instant Payments

Instant Payments ist in den Banken dabei nicht neu. Das Verfahren für die Ausführung von Echtzeitüberweisungen kann durch die europäischen Banken bereits seit 2017 genutzt werden. Verpflichtend wurde die Einführung des Zahlverfahrens allerdings erst mit der in 2024 von der EU verabschiedeten IP-Regulierung. Doch in der Regulierung steckt wesentlich mehr als nur die Einführung des Verfahrens selbst. Weitere Services, prozessuale Anpassungen bereits existierender Prozesse und die Implementierung neuer Strukturen stellen den Markt vor große Herausforderungen. 

Was sind Instant payments?

  • Zahlungen in Euro, die in Echtzeit ausgelöst und abgewickelt werden. 
  • Von der Freigabe eines Überweisungsauftrags bis zum Abschluss des Geldtransfers in maximal zehn Sekunden. 
  • Maximale Sicherheit für den Zahlungsempfänger bedeutet, dass der Geldeingang unmittelbar abgeschlossen ist. 
  • Anders als bei anderen Verfahren (z. B. Lastschrift) entfallen langfristige Rückrufrechte, die teils über viele Monate ein Restrisiko des Zahlungsausfalls bergen.
  • Datensicherheit durch Abwicklung über mein Konto bei meiner Bank analog der bisherigen Überweisung.
IT Migration

RAHMENBEDINGUNGEN & Erfolgsfaktoren

Anforderungen & Herausforderungen

Was die verpflichtende Einführung von Instant Payments für Banken bedeutet.

Timeline & Umsetzungsfristen

Vor dem Startschuss des Umsetzungsprojektes werden einige Faktoren oftmals zu wenig berücksichtigt, die dann Impact auf den weiteren Verlauf haben.

Kernelemente der Verordnung

Es gibt eine Reihe von Themen und Maßnahmen, die während des Projekts unbedingt eingehalten werden sollten, um den Erfolg zu erhöhen.

Instant Payments End-to-end

Am Cut-Over ist nicht automatisch das Projekt vorbei. Unsere Crew hat die Erfahrung gemacht, dass für die Zeit danach Vorbereitungen getroffen werden sollten.

Anforderungen & Herausforderungen

Komplexität für die eigenen internen Systeme

Hohe Komplexität erfordert es, die Anpassungen am Kernbankensystem und den Schnittstellen schnellstmöglich zu beginnen

Die Implementierung in bestehende Zahlungsverkehrslandschaften erfordert ebenso wie die Suche nach einem neuen Provider eine intensive Vorbereitung und Planung

Mangelnde Echtzeitfähigkeit von vor- und nachgelagerten Systemen darf nicht unterschätzt werden

Grundlegende technische Anforderungen

U

24/7 Verfügbarkeit – 365 Tage im Jahr

Betragsobergrenze 100 TEUR wird zukünftig aufgehoben, daher ist eine umfassende Compliance-Prüfung unerlässlich

Gutschrift in maximal 10 Sekunden inkl. Notifikation an den Kunden

Timeline & Umsetzungsfristen

Kernelemente der Verordnung

Kundensicherheit

  • Verification of Payee (VoP) ist verpflichtend für alle SCTclassic und SCTinst Zahlungen.
  • Der Kunde muss über die Ausführung bzw. Nicht-Ausführung des SCTinst-Auftrags informiert werden.
  • Kommt es zum Timeout wird der Betrag unmittelbar wieder gutgeschrieben.
  • Kunde soll individuelle Betragsobergrenzen (pro Tag oder pro Transaktion) festlegen und diese jederzeit anpassen können.
  • Sanktionsprüfung gegen EU-Sanktionslisten nicht mehr transaktionsbasiert, sondern einmal täglich über die Prüfung des eigenen Kundenstamms.

Betragslimit

  • Keine Nennung für die Änderung der aktuellen Betragsgrenze in der Regulatorik. Sofern nichts Gegenteiliges verkündet wird, gilt weiterhin die allgemeine Betragsgrenze für eine Transaktion bei €-Bank in der EU von max. 100.000 EUR.
  • Bei Non€-Instituten liegt die Betragsgrenze bei mindestens 25.000 EUR (zustimmungspflichtig).

Verfügbarkeit

  • 24/7-Verfügbarkeit muss 365 Tage im Jahr gewährleistet werden.
  • Das Geld muss unverzüglich übermittelt werden und innerhalb von 10 Sek. beim Empfänger gutgeschrieben und verfügbar sein.
  • Wartungsfenster sind grundsätzlich erlaubt, sofern diese kurz und vorhersehbar sind. Kunden müssen vorab informiert werden.

 SCTinst = SCTclassic

  • Produkte: Betroffen sind alle Zahlungskonten und Services, die aktuell SCTclassic-fähig sind z. B. FW-Konten, Bulk-Payments, Terminaufträge.
  • Gebühren: SCTinst Aufträge und damit verbundene Services dürfen für den Endkunden nicht teurer sein als solche für SCTclassic.
  • Eingangskanäle: Es gelten alle Eingangskanäle, welche auch für SCTclassic angeboten werden -> z. B. beleghafte Einreichung, Überweisungsterminal, Online Banking, mobile Banking.
  • Berichtswesen: Es wird ein jährlicher Bericht über die Höhe der Entgelte (SCTclassic und SCTinst) und den Anteil der abgelehnten Zahlungen zu erstellen sein (Meldewesen).

Instant Payments End-to-end

Lassen Sie uns gerne in den Erfahrungsaustausch einsteigen und treten Sie mit uns in Kontakt. Gerne berichten wir über unsere Erkenntnisse aus zahlreichen Vorstudien und Projekten.

Oder Sie verschaffen sich einen ersten Eindruck von uns in einer unserer Netzwerkveranstaltungen.