Instant Payments
> Die verpflichtende Einführung von Instant Payments
Banken und Zahlungsdienstleister befinden sich in einem dynamischen Umfeld, welches durch neue Technologien, Wettbewerber und regulatorische Anforderungen geprägt ist. Dennoch liefert eine regulatorische Neuerung derzeit besonders viel Diskussionsstoff: die verpflichtende Einführung von Instant Payments.
Instant Payments ist in den Banken dabei nicht neu. Das Verfahren für die Ausführung von Echtzeitüberweisungen kann durch die europäischen Banken bereits seit 2017 genutzt werden. Verpflichtend wurde die Einführung des Zahlverfahrens allerdings erst mit der in 2024 von der EU verabschiedeten IP-Regulierung. Doch in der Regulierung steckt wesentlich mehr als nur die Einführung des Verfahrens selbst. Weitere Services, prozessuale Anpassungen bereits existierender Prozesse und die Implementierung neuer Strukturen stellen den Markt vor große Herausforderungen.
Was sind Instant payments?
- Zahlungen in Euro, die in Echtzeit ausgelöst und abgewickelt werden.
- Von der Freigabe eines Überweisungsauftrags bis zum Abschluss des Geldtransfers in maximal zehn Sekunden.
- Maximale Sicherheit für den Zahlungsempfänger bedeutet, dass der Geldeingang unmittelbar abgeschlossen ist.
- Anders als bei anderen Verfahren (z. B. Lastschrift) entfallen langfristige Rückrufrechte, die teils über viele Monate ein Restrisiko des Zahlungsausfalls bergen.
- Datensicherheit durch Abwicklung über mein Konto bei meiner Bank analog der bisherigen Überweisung.

RAHMENBEDINGUNGEN & Erfolgsfaktoren
Anforderungen & Herausforderungen
Was die verpflichtende Einführung von Instant Payments für Banken bedeutet.
Timeline & Umsetzungsfristen
Kernelemente der Verordnung
Es gibt eine Reihe von Themen und Maßnahmen, die während des Projekts unbedingt eingehalten werden sollten, um den Erfolg zu erhöhen.
Instant Payments End-to-end
Anforderungen & Herausforderungen
Komplexität für die eigenen internen Systeme
Hohe Komplexität erfordert es, die Anpassungen am Kernbankensystem und den Schnittstellen schnellstmöglich zu beginnen
Die Implementierung in bestehende Zahlungsverkehrslandschaften erfordert ebenso wie die Suche nach einem neuen Provider eine intensive Vorbereitung und Planung
Mangelnde Echtzeitfähigkeit von vor- und nachgelagerten Systemen darf nicht unterschätzt werden
Grundlegende technische Anforderungen
24/7 Verfügbarkeit – 365 Tage im Jahr
Betragsobergrenze 100 TEUR wird zukünftig aufgehoben, daher ist eine umfassende Compliance-Prüfung unerlässlich
Gutschrift in maximal 10 Sekunden inkl. Notifikation an den Kunden
Kernelemente der Verordnung
Kundensicherheit
- Verification of Payee (VoP) ist verpflichtend für alle SCTclassic und SCTinst Zahlungen.
- Der Kunde muss über die Ausführung bzw. Nicht-Ausführung des SCTinst-Auftrags informiert werden.
- Kommt es zum Timeout wird der Betrag unmittelbar wieder gutgeschrieben.
- Kundenseitiges Limitmanagement: Kunde soll individuelles Betragslimit (pro Tag oder pro Transaktion; auch je Nutzer) für SEPAInst-Aufträge festlegen können und diese jederzeit und mit sofortiger Wirkung anpassen können.
- Die EU-Sanktionsprüfung erfolgt nicht mehr transaktionsbasiert, sondern mindestens einmal täglich über die Prüfung des eigenen Kundenstamms gegen die EU-Sanktionsliste. Andere Sanktionslisten (z.B. US-Sanktionslisten) bleiben hiervon unberührt und können weiterhin je Transaktion geprüft werden.
Betragslimit
- Die allgemeine Betragsgrenze für eine Transaktion von 100.000 EUR wird mit dem neuen EPC-Rulebook aufgehoben.
- Non€-Institute können die Betragsgrenze auf mindestens 25.000 EUR begrenzen (zustimmungspflichtig).
Verfügbarkeit
- 24/7-Verfügbarkeit muss 365 Tage im Jahr gewährleistet werden.
- Das Geld muss unverzüglich übermittelt werden und innerhalb von 10 Sekunden beim Empfänger gutgeschrieben und verfügbar sein. Ebenfalls muss der Zahlungsauslöser innerhalb dieser 10 Sekunden über die Ausführung der Transaktion informiert werden.
- Wartungsfenster sind grundsätzlich erlaubt, sofern diese kurz und vorhersehbar sind. Kunden müssen vorab informiert werden.
SCTinst = SCTclassic
- Produkte: Betroffen sind alle Zahlungskonten und Services, die aktuell SCTclassic-fähig sind z. B. FW-Konten, Bulk-Payments, Terminaufträge.
- Gebühren: SCTinst Aufträge und damit verbundene Services dürfen für den Endkunden nicht teurer sein als solche für SCTclassic.
- Eingangskanäle: Es gelten alle Eingangskanäle, welche auch für SCTclassic angeboten werden -> z. B. beleghafte Einreichung, Überweisungsterminal, Online Banking, Mobile Banking.
- Berichtswesen: Es wird ein jährlicher Bericht über die Höhe der Entgelte (SCTclassic und SCTinst) und den Anteil der abgelehnten Zahlungen zu erstellen sein (Meldewesen).