Central Electronic System of Payment Information beinhaltet zwei Kernaufgaben:
- Zahlungen kategorisieren und zählen
- Informationen zentral melden
Den ersten Punkt könnte jedes Institut bereits konzipieren und umsetzen, denn die Vorgaben sind veröffentlicht. “Carsten Ermittelt Seine Online Payments” steht also sprichwörtlich für alle betroffenen Institute und Banken, jetzt loszulegen.
Der zweite Punkt ist offen, denn die Frage, wie die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden, ist bis heute nicht beantwortet.
Nachdem das regulatorische Pflichtthema seit langem stiefmütterlich behandelt wurde, sind nun die Lösungen und die Angebote von Providern und Softwarefirmen geradezu aus dem Boden geschossen. Quasi über Nacht sind viele Softwarelösungen auf den Markt geströmt, die angeblich das korrekte und fristgerechte Reporting sicherstellen können.
Aber was können die Lösungen?
Vielleicht sind es Verkaufstaktiken, um zu einem wichtigen Thema auch mal einen Post, einen Artikel oder ein Pressemitteilung zu verfassen.
Schauen wir uns doch einmal an was hinter der CESOP-Mehrwertsteuerrichtlinie steckt:
Es ist eigentlich ganz einfach. Alle Payment Service Provider (PSP), also z.B. Banken und auch Online-Zahlungsdienstleister, müssen Daten an CESOP melden.
Aber welche Daten?
Eigentlich auch wieder ganz einfach:
Es geht um Zahlungen…
- die sie Empfangen und der Zahlungsdienstleister/Zahler im EU- Ausland sitzt
- die sie ausführen und der Zahlungsdienstleister/Empfänger nicht im EU-Ausland sitzt
Diese Zahlungsströme müssen gemeldet werden, mit einem ganzen Wust an Daten.
Was denkt sich der Projektmitarbeitende?
Ich stelle mir seinen inneren Dialog so vor:
Mitarbeiter: Wohin geht die Meldung?
Großhirn: An CESOP, soviel ist klar.
Halt, aber so einfach ist das nicht. Die nationale Meldebehörde, in unserem Fall für Deutschland, das BZSt bekommt die Meldung und leitet sie an CESOP weiter.
Mitarbeiter: Ja dann passt doch alles, ich suche mir die Dokumente schnell auf den BZSt Seiten zusammen.
Großhirn: Geht leider nicht. Das BZSt hüllt sich bisher in Schweigen über welchen Weg und in welcher Form (mal abgesehen vom XML- Format) diese Meldung eingereicht werden soll.
Mitarbeiter: Aber es ist ja noch genügend Zeit, bis die Meldung erfolgen soll! Also erstmal ruhig bleiben an dieser Stelle.
Und dann kommt der Chef und fragt nach dem Status.
Mitarbeiter: Ich arbeite dran, aber…
Kann man als PSP das Thema wirklich so leichtnehmen wie es das BZSt nimmt?
- Die Meldung für das erste Quartal 2024 erfolgt ab April 2024
- Also locker noch 7 Monate Zeit für die Implementierung
Rechnen wir mal grob aus der Erfahrung von diversen Projekten zurück:
- Meldung erfolgt in der ersten Aprilwoche 2024
- Pünktlich zum 1. April wird die Lösung auf Produktion genommen
- Im März wird mal eben schnell die Implementierung durch den Fachberiech getestet auf der Abnahmeumgebung, eventuell ganz kleine Fixes erfolgen noch
- Im Februar erfolgt der Test auf der Entwicklungsumgebung und es kommt zu kleineren Bugfixes
- Im Januar wurde fertig entwickelt und es erfolgen die Entwicklertests
- Im Dezember gibt es dann einen ersten Prototyp und ein Review mit dem Fachbereich
- Im November steht dann die Infrastruktur zur Verfügung und die Entwicklung kann gestartet werden
- Im Oktober Abnahme des IT-Konzeptes und Beantragung der Datenbanken der Infrastruktur
- Im September Abnahme des Fachkonzeptes und Erstellung des IT-Konzeptes
- Im August Start des Projektes mit Fachkonzeption und ersten Abstimmungen mit den Bereichen und der IT
Alles klar klappt doch prima. Es ist noch genügend Zeit.
-> Aber halt!
Wir haben schon Mitte August und viele PSP stellen sich die Fragen:
- Wer schreibt denn das Fachkonzept, wenn keine Zeit eingeplant ist?
- Wer nimmt es intern ab, wenn alle im Sommerurlaub sind?
- Wer macht in der überlasteten und unterbesetzten IT den ganzen Entwicklungskram? =>Neben Kleinigkeiten wie November Release, Digitalisierung, ECMS, Migrationen in die Cloud, etc.
Die Lösung: Alles extern einkaufen
Und so geht es weiter und am Ende wird es doch ziemlich eng, weil jedes Thema für sich nicht wirklich groß und komplex ist, aber die Vielzahl der aktuell auf die Banken und PSPs einprasselnden Anforderungen und Änderungen macht aus vielen kleinen Themen in der Summe einen echt dicken Brocken.
Und
erschwerend kommt hinzu, dass dieses kleine Thema CESOP (Carsten Ermittelt… ihr wisst schon) eigentlich noch gar nicht fertig ist. Die Anforderungen durch das BZSt sind noch nicht mal finalisiert. Zum Meldeweg schweigt sich das BZSt aktuell leider komplett aus.
Dabei wäre es für alle so enorm wichtig mit Transparenz- und über Kommunikationsplattformen hier mit den Banken/PSPs und den Softwareprovidern in Kontakt zu treten, um das kleine Thema nicht so unter Zeitdruck zu setzen.
Denn auch das „Wie gebe ich als PSP meine Daten weiter“ muss in jedem Haus erst konzipiert und entwickelt werden.
Und zurück zur Frage, was können die Lösungen, die angeboten werden? Die Daten sammeln aus den Systemen, die mit der Software des Anbieters kommunizieren, ist Standard. Fremdsysteme anbinden, wird schon etwas komplizierter. Die Daten vereinheitlichen und zählen ist dann schon komplexer. Den kompletten Meldeworkflow mit Rückmeldeverarbeitung und Nachmeldung kann man eigentlich erst entwickeln, wenn das „Wie melde ich?“ feststeht. Da es hierzu keine Veröffentlichungen gibt kann das Thema nur ungelöst sein, oder doch und es gibt Insider Informationen und es wird dem Markt nur nicht verraten?
Wir sind zumindest gespannt und arbeiten mit unseren Kunden an den Lösungen bis zur technischen Meldeerstellung. Und, sobald Details zum Übermittlungsweg bekannt sind, auch darüber hinaus. Wieder ein Thema das spannend bis zum Schluss bleibt.
Werden auch Sie ein Teil von “Carsten ermittelt…”
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung von CESOP.
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