Der Trilog scheint beendet und das EU-Parlament konnte sich mit den EU-Mitgliedsländern auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Dieser Schritt wurde in den vergangenen Monaten bereits mit Spannung von allen betroffenen Marktteilnehmern erwartet. 

Doch wie geht es diesbezüglich nun weiter, ab wann wird Instant Payments verpflichtend und wann genau wird das Gesetz überhaupt in Kraft treten? 

Einigung ist da – doch wie geht es weiter?  

Zuerst einmal sei gesagt, dass die Einigung ein großer Schritt in Richtung des Inkrafttretens des Gesetzes bedeutet, dies aber trotz allem noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Zunächst muss die politische Einigung sowohl vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung als auch vom Plenum gebilligt werden. Im Anschluss muss der EU-Rat der Vereinbarung zustimmen, bevor das finale Gesetz verabschiedet und veröffentlicht werden kann. Eine Nachfrage beim EU-Parlament hat ergeben, dass dieser Prozess schätzungsweise noch 2 – 3 Monate dauern wird. 

Dies bedeutet allerdings, dass fest mit einem Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2024 gerechnet werden kann. Doch wie viel Zeit werden die Banken und Finanzdienstleister schlussendlich für die Implementierung von Instant Payments haben? 

Neue Implementierungsfristen  

Die letzte veröffentlichte Version des Gesetzentwurfs aus Mai 2023 beinhaltete Umsetzungsfristen für Finanzinstitute der Eurozone von 12 Monaten für die passive Erreichbarkeit von Instant Payments (IP Passiv) sowie von 24 Monaten für das Senden von Instant Payments (IP Aktiv). Gemäß des aktuellen Verbandsschreibens des VÖB, vom 13.11.2023, kam es erneut zu Änderungen der Implementierungsfristen. Diese wurden nun doch, entgegen den Markterwartungen und -hoffnungen, um mehrere Monate gekürzt. Die passive Erreichbarkeit von Instant Payments ist nun gemäß der vorläufigen Einigung im Trilog innerhalb von 9 Monaten umzusetzen, der aktive Versand von Instant Payments sowie der IBAN-Name-Check innerhalb von 18 Monaten. Wie die technische Umsetzung des Name-Checks ausgestaltet sein soll, ist aber weiterhin unklar.  

Für eine bessere Übersicht haben wir die Umsetzungsfristen der betroffenen Institute auf einen Zeitstrahl gelegt. Unsere Annahme in der Darstellung ist, dass die Fristen für Banken des Eurosystems, Non-Euro Banken und PSPs zum 01.04.2024 beginnen. 

Die europäischen Banken müssen schnellstmöglich handeln  

Es ist klar erkennbar, dass die Umsetzung, insbesondere für Banken des Euroraums, einem ambitionierten Zeitplan unterliegt. Dies bedeutet, dass Banken bereits zum Ende des nächsten Jahres die passive IP-Fähigkeit hergestellt haben müssen. Dies sind aktuell noch knapp 13 Monate Zeit, bis die Funktionalität live sein muss.  

Bis Ende September 2025 muss dann auch das Senden von Instant Payments sowie der IBAN-Name-Check final eingeführt sein. 

Es ist somit höchste Zeit, dass alle betroffenen Banken mit der fachlichen und technischen Analyse beginnen. Gerade die 24/7/365 Verfügbarkeit stellt die IT-Infrastruktur und die betroffenen Systeme vor besondere Herausforderungen.  

Die Erfahrungen aus bereits umgesetzten IP-Projekten haben uns gezeigt, dass vom Zeitpunkt des Projektantrags, über die Implementierung, bis zum finalen Go-Live von Passiv und Aktiv gut und gerne 1,5 Jahre vergehen können.

Massive Anpassungen treffen auf Ressourcenengpässe  

Der gegebene Zeitraum für die Umsetzung bietet allerdings auch wenig Raum für Blocker und Verzögerungen. Gerade die potenziell massiven Anpassungen an den eigenen Systemen, IT-Infrastruktur und die neu zu definierenden Geschäftsprozesse im Zusammenspiel mit Ressourcenengpässen der eigenen Fach- und IT-Ressourcen werden oftmals in der Gesamtbetrachtung eines Instant Payments Umsetzungsprojekts unterschätzt.    

Daher ist es essentiell, dass dieses Thema bei allen Banken mit hoher Priorität und Management Attention betrachtet wird. Kapazitätsengpässe drohen auch auf Seiten der Zahlungsverkehrsprovider sowie externer Berater im Bereich Zahlungsverkehr, da nun alle Institute ohne Instant Payments zeitgleich mit einem Umsetzungsprojekt starten müssen. 

Auch Banken, die bereits Instant Payments erfolgreich eingeführt haben, müssen ihre Prozesse nochmals zwingend auf Basis des neuen Gesetzes auf den Prüfstand stellen und zusätzlich den IBAN-Name-Check implementieren.  

Daher ist unser Appell von Gravning an alle Banken klar:  

Handeln Sie jetzt und beginnen Sie mit der Umsetzung von Instant Payments, sollte dies bisher noch nicht geschehen sein! Es bleibt definitiv nicht mehr allzu viel Zeit für die Umsetzung! 

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