Nach der Zustimmung des EU-Rates zur Instant Payments (IP) Verordnung Mitte Februar galt deren Veröffentlichung im EU-Amtsblatt lediglich als „Formsache“. Für die von der Gesetzgebung betroffenen Banken hätte dieser Zeitpunkt gerne noch etwas weiter in der Zukunft liegen können, allerdings bleibt der erhoffte „Aufschub“ aus und die IP-Gesetzgebung wurde nun am 19.03.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht: Regulation – EU – 2024/886 – EN – EUR-Lex (europa.eu) 

Für die Zeitrechnung der Umsetzung ein wichtiger Meilenstein, beginnt nicht zuletzt die Umsetzungsfrist für die Einführung von Instant Payments offiziell 20 Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes im EU-Amtsblatt.

Die Frist beginnt zu laufen

Kurz in Zahlen: Der Empfang von Instant Payments muss damit ab dem 08.01.2025, das Versenden von Instant Payments sowie die vielseits diskutierte Verification of Payee (kurz VoP) müssen bis zum 08.10.2025 sichergestellt sein. Somit gibt es nun eine klare Timeline für alle IP-Projekte der Finanzinstitute.

Diese Entwicklung war für uns von Gravning Grund genug, dass wir uns am 28.02.2024 im Rahmen unseres erfolgreichen Expeditionsformats erneut mit der IP-Regulierung beschäftigt haben. Dazu konnten wir neben Vertretern aus der Bankenbranche (Aareal Bank, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Berenberg, Santander) auch Vertreter aus dem Providerumfeld (Geva, PPI AG, van den Berg) für unsere Expedition gewinnen und die Herausforderungen der Regulierung in zwei spannenden Panels diskutieren.  

Die Aktualität des Themas wurde zudem durch mehr als 70 interessierte Gäste aus der Finanzbranche unterstrichen.

Die Quintessenz der Diskussionen war eindeutig  

Ja, wir alle sind froh darüber, dass das Instant Payments Gesetz mittlerweile einen finalen Stand erreicht hat und bereits eine Vielzahl von Fragen anhand des Gesetzestextes geklärt werden konnten bzw. Detaillierungen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ihren Einzug in die finale Version erhalten haben. 

Nichtsdestotrotz bleiben aber weiterhin viele Fragen offen. Teils sind Inhalte bisher (noch) nicht hinreichend beleuchtet worden, teils sind die Inhalte nicht präzise genug formuliert und bieten Raum für Spekulationen, die zu weiteren Fragen führen. 

Zunächst nur eine Auswahl an Fragestellungen, die einen Großteil der Häuser beschäftigt  

  • Wie genau wird künftig das Sanctions Screening gegen Non-EU-Listen geregelt werden müssen? 
  • Wird die bisher noch vorhandene Transaktionsgrenze von 100 T€ fallen und welche Auswirkungen hat dies auf meine Systeme? 
  • Wie kann die 24/7/365 Guthabendisposition sichergestellt werden? 
  • Gibt es künftig Anpassungen an den Funktionen zur Liquiditätsdisposition (Stichwort TARGET-Konten)? 
  • Wie genau ist künftig mit der Zinsverrechnung umzugehen? 
  • Wie genau wird die Verification of Payee (VoP) für die unterschiedlichen Kundenzugangskanäle ausgestaltet und umzusetzen sein?

Es bleiben somit eine Reihe von Fragen, die auch weiterhin ein genaues Monitoring der Entwicklungen durch die Finanzinstitute erforderlich machen.

Ein erster Schritt in der Spezifizierung der Verification of Payee ist mittlerweile erfolgt  

Ein erster Entwurf zu einem künftigen Rulebook und entsprechenden Matchingregeln wurde Mitte Februar vom EPC veröffentlicht: Public consultation on the Verification Of Payee Scheme Rulebook

Bis 19. Mai 2024 findet eine öffentliche Konsultation zu diesem Entwurf statt. Alle Stakeholder sind in diesem Zuge dazu aufgefordert, sich daran zu beteiligen.

Zwischen Ende Mai bis August 2024 erfolgt die Auswertung der öffentlichen Konsultation, an deren Ende mit Sicherheit eine deutlich überarbeitete Version des Rulebooks stehen wird. Eine finale Version des Rulebooks soll nach aktuellem Zeitplan Ende September 2024 durch das EPC veröffentlicht werden. Damit tritt das Rulebook rechtzeitig zur Umsetzung der VoP bis Oktober 2025 in Kraft.

Angebot zum Austausch  

Wir von Gravning beschäftigen uns aktuell intensiv mit der IP-Gesetzgebung sowie dem veröffentlichten Entwurf des Rulebook zur VoP und wollen allen interessierten Banken und Finanzinstituten künftig die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Austausch in geschütztem Rahmen bieten, um jegliche Fragestellungen rund um Instant Payments mit anderen Bankenvertretern diskutieren zu können.

Dafür wollen wir künftig einen IP-Austausch aufsetzen – wenn auch Sie an diesem Austausch interessiert sind, melden Sie sich gerne bei uns unter events@gravning.de. Eine Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. 

Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung in der Umsetzung der Anforderungen aus dem IP-Gesetz benötigen, sprechen Sie uns ebenfalls jederzeit gerne an unter office@gravning.de – mit unserer Fachexpertise aus verschiedensten Instant Payments Projekten unterstützen wir Sie gerne bei der erfolgreichen Umsetzung innerhalb des ambitionierten Zeitplans.

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