Das Bindeglied zwischen regulatorischer Verpflichtung und erfolgreicher Umsetzung

Die Echtzeitüberweisung (Instant Payment), die im Jahr 2017 mit entsprechendem Standard im SEPA-Raum ausgestattet wurde, hat sich mittlerweile am deutschen Zahlungsmarkt etabliert. Vor allem bei Privatkunden erfreut sich die Instant-Zahlung mit ihrer Flexibilität und Geschwindigkeit großer Beliebtheit, aber auch Corporate Kunden erkennen zunehmend die Vorteile einer Echtzeitzahlung.

 

Diese Entwicklung lässt sich daher ebenfalls bei deutschen Banken erkennen. Ca. 84% der deutschen Banken sind mittlerweile in der Lage Instant Payments zu empfangen. Im September dieses Jahres wird nun die Verpflichtung der passiven Erreichbarkeit von Echtzeitzahlungen durch die EU-Kommission erwartet. Für viele Institute geht die Verpflichtung mit einer Reihe von Herausforderungen einher, die für eine erfolgreiche Umsetzung bewältigt werden müssen – allem voran die hohe Komplexität für die Anpassung der eigenen Systeme auf die neue Verarbeitungsgeschwindigkeit und die 24/7/365 Verfügbarkeit. Darüber hinaus werden Ressourcenengpässe innerhalb des eigenen Instituts, bei den ZV-Providern aber auch der externen Fachexperten aufgrund der Verpflichtung erwartet. Alle Institute, die bisher noch keine Instant Payments Erreichbarkeit in ihrem Hause umgesetzt haben, müssen im selben Zeitraum in ein Umsetzprojekt starten und dieses erfolgreich abschließen.

 

 

Stufe 1: Bestandsaufnahme der Ist-Prozesse/Ist-Infrastruktur

Stufe 2: Definition der Soll-Prozesse/Soll-Infrastruktur

Stufe 3: Durchführung einer Vorstudie inkl. konkreter Handlungsempfehlung

Unsere Aufgabe ist es, Sie schnell in die Lage zu versetzen, die wesentlichen Handlungsfelder Ihres Hauses für eine erfolgreiche Einführung von Instant Payments zu identifizieren und zu priorisieren.

Dafür bieten wir:

  • Valide Umsetzungsempfehlung für Instant Payments auf Basis umfangreicher Branchen- & Marktkenntnisse sowie aus Umsetzungsprojekten bei verschiedenen Finanzinstituten.
  • Detaillierte Betrachtung möglicher Herausforderungen aufgrund aktueller und vergangener Erfahrungen aus Umsetzungsprojekten von Instant Payments.
  • Fundierte Umsetzungsplanung zur Implementierung von Instant Payments nach dem Quick Check möglich.
  • Entscheidung über die Auswahl eines geeigneten ZV-Providers (bestehender oder neuer Provider) für die Umsetzung von Instant Payments.

 

Der Quick Check dient als Bindeglied zwischen den regulatorischen Anforderungen der EU-Kommission und einem erfolgreichen Instant Payments Einführungsprojekt.

 

Bei Interesse oder weiteren Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne per E-Mail!

Christopher Kumb

Marius Wiehr

Maurice Rabba

Senior Consultant

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